Recht & Soldatische Pflichten
SG, VorgV, WDO, WBO, Völkerrecht
8 Lehrinhalte zum Durcharbeiten.
SG § 7 — Treues Dienen
Pflicht zum treuen Dienen.
Soldaten müssen der Bundesrepublik Deutschland treu dienen und das Recht sowie die Freiheit des deutschen Volkes tapfer verteidigen.
SG § 11 — Gehorsam
Pflicht zum Gehorsam.
Soldaten müssen Befehle der Vorgesetzten nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich ausführen, solange diese nicht die Menschenwürde verletzen oder Straftaten fordern.
SG § 12 — Kameradschaft
Pflicht zur Kameradschaft.
Verpflichtet alle Soldaten, die Würde, Ehre und Rechte des anderen zu achten und sich in Not und Gefahr beizustehen.
SG § 17 — Verschwiegenheit
Pflicht zur Verschwiegenheit.
Dienstliche Angelegenheiten, die als geheim oder vertraulich eingestuft sind, dürfen auch nach dem Dienstzeitende nicht an Dritte weitergegeben werden.
Vorgesetztenverordnung (VorgV)
Regelung der Befehlsbefugnis.
Bestimmt genau, wer wem gegenüber Befehle erteilen darf — durch Dienstgrad, Dienststellung oder besondere Anordnung.
Wehrdisziplinarordnung (WDO)
Disziplinarrecht der Bundeswehr.
Regelt das Verfahren bei Dienstvergehen, die Ahndung durch Disziplinarmaßnahmen (z. B. Verweis, Geldbuße, Arrest) und die Rechte des Soldaten im Verfahren.
Wehrbeschwerdeordnung (WBO)
Beschwerderecht für Soldaten.
Jeder Soldat hat das Recht, sich über erlittenes Unrecht oder unzweckmäßige Maßnahmen zu beschweren, sofern der Dienstweg eingehalten wird.
Humanitäres Völkerrecht
Regeln für bewaffnete Konflikte.
Dazu gehören die Genfer Konventionen, der Schutz von Zivilisten, der Umgang mit Kriegsgefangenen und das Verbot bestimmter Waffen.